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Würzburg, 06. November 2006
Sehr geehrte Business OPEN-Anwender,
mit Wirkung zum 01.01.2007 erhöht die Bundesregierung den allgemeinen Umsatzsteuersatz von 16 auf 19 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 Prozent bleibt unverändert.
Grundsätzlich ist für die Anwendung des neuen Steuersatzes der Zeitpunkt der Lieferung von Waren oder der Ausführung von Dienstleistungen ausschlaggebend. Das Datum der Rechnungsstellung ist unerheblich. Das Lieferdatum hingegen muss seit dem 01.07.2004 auf einer Rechnung erscheinen, damit diese zum Vorsteuerabzug zugelassen wird.
Rechnungen über nach dem 31.12.2006 zu erbringende Leistungen müssen bereits heute grundsätzlich mit einem Umsatzsteuersatz von 19 % fakturiert werden. Werden dagegen Rechnungen über bis zum 31.12.2006 erbrachte Leistungen erst nach diesem Zeitpunkt erstellt, ist noch der Steuersatz von 16 % anzuwenden.
Über die buchhalterischen Details zur Rechnungsstellung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuererhöhung informieren Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater oder bei den örtlichen Industrie-und Handelskammern. Welche Maßnahmen in der Warenwirtschaft Business OPEN zu ergreifen sind, erfahren Sie aus unserem Merkblatt zur Umsatzsteuererhöhung auf 19 % (pdf 504 KB).
Für weitere Fragen zur Umsatzsteuerumstellung in BO stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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