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Ausfuhrgenehmigung

 

Ausfuhrgenehmigungspflichtig

In dem numerischen Feld in der Mitte am unteren Maskenrand können Sie einen für den Export bestimmten Artikel als ausfuhrgenehmigungspflichtig kennzeichnen:

 

0 = nicht genehmigungspflichtig

1 = ausfuhrgenehmigungspflichtig

 

Beim Öffnen eines Vorgangs, der einen ausfuhrgenehmigungspflichtigen Artikel als Position enthält, weist BO in einer Bildschirmmeldung darauf hin, sofern der aktuelle User in seinem Benutzerdatensatz als Ausfuhrbeauftragter gekennzeichnet ist.

 

Lesen Sie bitte in diesem Zusammenhang auch die Ausführungen zur Einzelmitteilungspflicht im 4. Handbuch-Kapitel "Business OPEN Verkauf".


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