Sie haben in Business OPEN die Möglichkeit, jedem für Artikel benötigten inländischen MWSt-Code einen entsprechenden EU-Steuercode zuzuordnen. BO prüft auf Wunsch bei der Vorgangserfassung für EU-Auslandskunden den MWSt-Code eines Artikels und ersetzt in der Position den MWSt 0%-Code für Ausländer mit dem zutreffenden artikelbezogenen EU-Steuercode im System.
Anschließend können Sie im Datensatz des inländischen MWSt.-Codes den entsprechenden EU-Steuercode zuweisen |
In den Stammdatensätzen der EU-Auslandsadressen bleibt der Auslandssteuercode 0% erhalten. |
Ist auf Seite 5 im Mandanten die Checkbox EU_Steuerartikel_ aktiv, setzt BO bei der Vorgangserfassung folgendes Verhalten inkraft: Bei der Neuanlage einer Vorgangsposition für einen EU-Ausländer wird zunächst der MWSt.-Code 0% aus der Adresse eingetragen: |
Nach Aufruf eines Artikels prüft BO, welcher MWSt.-Code in dessen Artikelstamm vorliegt. |
Ist im entsprechenden Datensatz der Datei "Umsatzsteuer" ein EU_Steuercode eingetragen, wird dieser anstelle der für Ausländer üblichen MWSt. 0% in die Vorgangsposition übernommen: |
• Die Überprüfung des EU_Steuercodes verzögert die Erfassung von Positionen.
• Der EU-Steuercode bewirkt keine Berechnung von Mehrwertsteuer.
• Er kann im Rahmen des Rechnungsexports durch eine BO-Schnittstelle an ein Finanzbuchhaltungsprogramm übergeben und dort für Auswertungen herangezogen werden.
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