Porto-Artikel werden von der Intrastat-Verarbeitung in BO nicht berücksichtigt. |
Auf Seite 3 des Artikels muss das Ursprungsland eingetragen sein. Bei Artikeln, die Sie einkaufen, wird es in der Regel aus dem Konditionen-Datensatz des aktuellen Lieferanten übernommen. Beachten Sie bitte die in BO v20 strukturierteren Regeln für die Beschriftung des Felds Ursprungsland . |
Anders verhält es sich bei Artikeln, die Sie selbst produzieren. Hier müssen Sie im Feld Ursprungsland auf Seite 3 des Artikeldatensatzes D* eintragen: |
BO überträgt dann bei der Intrastat-Meldung das im Mandantendatensatz hinterlegte Bundesland als Ursprungsregion. D* wird zu DE im Feld Ursprungsland des Intrastat-Datensatzes. |
Für die Intrastat-Gewichtsberechnung sollte auf Seite 4 des Artikels das Einzelgewicht hinterlegt sein. Das Gewicht ist für die Intrastat-Verarbeitung unbedingt in Kg einzutragen! |
Auf der siebten Artikelseite tragen Sie bitte die achtstellige Warennummer des Artikels gemäß dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik in das Feld Zoll Tarifnr. ein: |
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